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Bern Freiburg Wallis Anwohner des AKW Mühleberg dürfen Entscheide des Ensi anfechten

Das Bundesgericht hat eine Grundlagenentscheid gefällt: Auch Anwohner von Kernkraftwerken dürfen Entscheide des Nuklearsicherheitsinspektorats anfechten, nicht nur die Kraftwerkbetreiber.

Das Ensi hatte zwei Anwohnern aus der Umgebung des Kernkraftwerks Mühleberg eine anfechtbare Verfügung verweigert. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat stellte sich auf den Standpunkt, die beiden Männer seien nicht zu einer Beschwerde berechtigt. Es ging dabei um mobile Pumpen, die im Falle eines Hochwassers die Kühlwasserversorgung ermöglichen sollen.

Das Ensi hatte 2011 alle Betreiber von Kernkraftwerken aufgefordert, die Sicherheit bei einem Erdbeben oder bei Überflutung zu prüfen. Die BKW als Betreiberin von Mühleberg reichte den geforderten Sicherheitsnachweis in der Folge ein. Das Ensi ging anschliessend in seiner Stellungnahme davon aus, dass mobile Pumpen im Falle eines Hochwassers die Kühlwasserversorgung ermöglichten.

Sicherheit gefährdet

Die beiden Anwohner kritisierten, das Ensi missachte mit dieser Einschätzung grundlegende Prinzipien der nuklearen Sicherheit. Sie beantragten eine Verfügung, worin festzuhalten sei, dass die mit der Stellungnahme des Ensi getätigte Aufsichtshandlung widerrechtlich sei.

Das Bundesgericht bejahte nun - wie zuvor bereits das Bundesverwaltungsgericht - die Beschwerdelegitimation der Anwohner. Gemäss dem Bundesgericht sind die durch den Betrieb eines Kernkraftwerkes bestehenden Risiken zwar abstrakt. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass keine Beschwerden möglich seien.

Die Beschwerdeführer zeigten sich sehr zufrieden mit dem Urteil. «Damit hat das Bundesgericht den Rechtsschutz auch bei abstrakten Gefährdungen eingeführt», sagt Mühleberg-Anwohner Markus Kühni. Er hoffe, dass dieser Entscheid einen Einfluss auf die Laufdauer von Mühleberg habe. Die BKW plant, das AKW Mühleberg im Jahr 2019 vom Netz zu nehmen.

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