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Berner Finanzausgleich Mehr Druck für Gemeindefusionen im Kanton Bern

Der Grosse Rat will den Fusionsdruck auf finanzschwache Gemeinden leicht erhöhen.

Heute erhalten finanzschwache Gemeinden im Kanton Bern eine sogenannte Mindestausstattung, wenn ihr «Harmonisierter Steuerertragsindex» den Wert von 86 nicht übersteigt. Das Geld stammt von finanzstarken Gemeinden und dem Kanton.

Der harmonisierte Steuerertragsindex (HEI)

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Der HEI zeigt die Pro-Kopf-Steuerkraft einer Gemeinde im Vergleich zum kantonalen Mittel. Wenn eine Gemeinde einen HEI von 100 hat, liegt sie genau im Durchschnitt aller bernischen Gemeinden.

Der Grosse Rat will nun, dass weniger Gemeinden in den Genuss dieses Zustupfs gelangen. Die Schwelle soll bei einem HEI unter 86 liegen – wie tief, kann die Regierung bestimmen. Das Parlament hat ihr den Auftrag gegeben, das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) anzupassen.

Der Vorstoss kam von der FDP-Fraktion. Ihre Begründung: Das Filag-Gesetz habe eine strukturerhaltende Wirkung und bremse Gemeindefusionen. Die Anzahl Gemeinden müsse aber im Kanton Bern sinken, allerdings müsse das freiwillig geschehen, so wie das bis jetzt auch ist.

Mehr für Biel und Thun, weniger für Bern

Grundsätzlich habe sich das Filag-Gesetz bewährt, war der Tenor im Kantonsparlament, als es am Donnerstag einen Bericht zur Erfolgskontrolle des Filag beriet.

Drei Änderungen hat die Kantonsregierung von sich aus vorgeschlagen. Dazu gehört, dass die pauschalen Abgeltungen der Zentrumslasten besser – oder gerechter, wie die Regierung sagt – auf die drei Städte Bern, Biel und Thun verteilt werden sollen.

Diese Änderung gab im Rat nur wenig zu reden. Bern wird nun ab 2019 etwas weniger Pauschalabgeltung erhalten. Biel und Thun bekommen etwas mehr.

Audio
Die Debatte im Grossen Rat
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 06.09.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 32 Sekunden.

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