In ihrem Ende Mai eingereichten Vorstoss schreiben die sechs Grossratsmitglieder aus Thun, gemäss geltenden Regelungen erhielten die Besitzer von Schlössern nationaler Bedeutung nur dann Beiträge aus dem kantonalen Lotteriefonds, wenn es sich um gemeinnützige Organisationen handle. Nicht nur diese gemeinnützigen Organisationen wie Stiftungen oder Vereine verfügten aber über eingeschränkte Ertragsmöglichkeiten. Auch bei Gemeinden seien die Ertragsmöglichkeiten im Steuerwettbewerb und unter dem aktuellen Spardruck «faktisch stark beschränkt». Deshalb solle der Regierungsrat eine Vorlage ausarbeiten, die jenen Gemeinden wiederkehrende Beiträge aus dem kantonalen Lotteriefonds einbrächte, welche Eigentümerinnen von wichtigen Schlössern sind.
Die Stadt Thun ist seit 2006 Eigentümerin des Donjons, also des alten Schlosses, sowie des Schlosshofs. Hingegen ist seit ein paar Jahren die Schlossberg Thun AG im Baurecht Besitzerin weiterer Bauten auf dem Schlossberg wie etwa des alten Gefängnisses. Nach Angaben der sechs Thuner Grossräte erhalten die gemeinnützigen Organisationen, welche Trägerinnen der Schlösser Oberhofen, Hünegg und Schwarzenburg sind, zwischen 95'000 und 565'000 Franken jährlich aus dem Lotteriefonds.
Lotteriemittel sind nicht garantiert
Die Berner Kantonsregierung hält dieser Argumentation entgegen, seit jeher dürften Lotterieerträge nicht für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben verwendet werden. Staatliche Institutionen sollten nicht die Möglichkeit erhalten, ihre Budgets durch – nicht garantierte – Lotteriemittel «zu beschönigen», so der Regierungsrat. Gerade weil die Lotterieerträge nicht garantiert werden könnten, sehe die Lotteriegesetzgebung in der Regel auch keine Auszahlung wiederkehrender Beiträge vor.
Mit der im Kanton Bern bestehenden Möglichkeit, gemeinnützigen Organisationen für den Unterhalt von Schlössern Lotteriemittel zu gewähren, nehme der Kanton Bern im Vergleich zu anderen Kantonen bereits eine Sonderstellung ein. Wenn das Gesetz gemäss den Thuner Wünschen verändert würde, hiesse das, dass auch die im Kantonsbesitz verbliebenen Kulturdenkmäler von wiederkehrenden Beiträgen aus dem Lotteriefonds unterstützt werden müssten. Somit ergäbe sich eine Mengenausweitung und damit weniger Geld für die bestehenden Beitragsempfänger.
Die Berner Regierung schreibt auch, das Kulturerbe dürfe nicht nur als Kostenfaktor wahrgenommen werden. Gerade grössere Wahrzeichen seien touristische Anziehungspunkte, welche eine gegenüber anderen Gemeinden vorteilhafte wirtschaftliche Wertschöpfung erlaubten. Sie beantragt dem bernischen Grossen Rat, die Motion der sechs Thuner Grossratsmitglieder abzulehnen.
Zeitpunkt der Behandlung offen
Bleibt also abzuwarten, welches Schicksal die Motion der sechs Grossrätinnen und Grossräte aus fünf Parteien im bernischen Kantonsparlament ereilt. Wann der Vorstoss in den Grossen Rat kommt, ist unbekannt
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