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Berner Wohninitiative Hauseigentümer blitzen mit Beschwerde gegen Volksentscheid ab

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Mai 2014 hat die Stadt Bern die sogenannte Wohninitiative mit 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
  • Die Initiative verlangt, dass bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.
  • Der Hauseigentümerverband und die Politiker Adrian Haas (FDP), Rudolf Friedli und Beat Schori (beide SVP) bekämpften das Begehren mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
  • Das Gericht hat die Beschwerde nun abgewiesen und die Wohninitiative für zulässig erklärt.

Die Initiative verletzte weder die Eigentumsgarantie noch die Wirtschaftsfreiheit, befand das Fünfergremium des Verwaltungsgerichts in öffentlicher Beratung. Übergeordnetes Recht werde ebenfalls nicht verletzt.

Bei der Umsetzung der Initiative werde die Stadt noch einige heikle Fragen klären müssen, hielten die Verwaltungsrichter fest. So sei bislang nicht sichergestellt, dass die preisgünstigen Wohnungen nur an Leute vermietet würden, die sich keine teureren Wohnungen leisten könnten. Unklar sei auch die Berechnung der Kostenmiete.

Die Beschwerdeführer haben 30 Tage Zeit, um über einen Weiterzug zu entscheiden.

Umsetzung nicht ganz auf Eis

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Wegen des Rechtsstreits konnte die 2014 angenommene Initiative bislang nicht in Kraft gesetzt werden. Um dem Willen der Stimmberechtigten nachzukommen, wendet die Stadt den ersten Teil des Begehrens aber bereits an.

Bei Planungen auf städtischem Land reserviert sie mindestens ein Drittel der Wohnfläche für gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau. Das empfiehlt sie auch privaten Grundeigentümerschaften.

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