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Bern Freiburg Wallis Bungee-Plattform Isenfluh darf nicht gebaut werden

Der Regierungsstatthalter hat das Baugesuch für eine Bungee-Plattform abgelehnt. Der Hintergrund: Die Plattform hätte sich auf einer Grenze zwischen zwei Gemeinden befunden.

Die Anlage wäre über der Grenze zwischen Lauterbrunnen und Wilderswil zu liegen gekommen. Nun verbietet das Baugesetz des Kantons Bern das Bauen über die Gemeindegrenzen grundsätzlich (Artikel 12, Absatz 1). Ausnahmen wären möglich, wenn sich die betroffenen Gemeinden mindestens über die offenen Zuständigkeitsfragen einigen würden.

Grenze verschieben? Wilderswil sagt Nein

Die Gemeinde Lauterbrunnen habe den Plan für die Bungee-Plattform stets unterstützt, schreibt Regierungsstatthalter Martin Künzi. Die Baukommission Wilderswil hingegen sei dem Vorhaben «von Anfang an kritisch» gegenübergestanden. Und der Gemeinderat von Wilderswil habe es abgelehnt, ein Verfahren «für eine geringfügige Grenzbereinigung einzuleiten». Darum kam der Regierungsstatthalter zum Schluss, die Voraussetzungen für eine Baubewilligung seien nicht erfüllt.

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Martin Künzi: «Kein seltener Fall» (10.9.2015)
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«Eine geringfügige Grenzbereinigung» - heisst das, dass Wilderswil ein paar Meter von seinem Gemeindegebiet hätte abgeben sollen? «Das wäre sicher eine mögliche Lösung gewesen», sagt Regierungsstatthalter Martin Künzi. Umgekehrt - warum wurde die Plattform nicht um wenige Meter verschoben, ganz auf das Gebiet der wohlwollenden Gemeinde Lauterbrunnen? «Das war offenbar nicht so einfach möglich, sonst wäre es sicher gemacht worden», sagt der Regierungsstatthalter. Der Grenzverlauf gehe dort dem Rand der Fluh entlang.

Das Gesuch für eine Bungee-Plattform in Isenfluh war von der Outdoor Interlaken im Jahr 2013 eingereicht worden.

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