Bisher galt bereits ein absolutes Feuerverbot im Wald und in der Nähe des Waldes in den Verwaltungskreisen Biel, Seeland, Bern-Mittelland, Emmental, Oberaargau, Obersimmental-Saanen, Berner Jura und Thun. Neu hinzugekommen sind nun Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli. Das teilten die bernischen Regierungsstatthalterämter mit.
Mindestens 200 Meter Abstand
Damit gilt das Feuerverbot für den gesamten Kanton Bern. Wer ein Feuer entfacht, muss mindestens 200 Meter Abstand vom Wald einnehmen, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Ausserhalb der Verbotszone sollen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weggeworfen werden.
Grillfeuer sollen nur in fest eingerichteten Feuerstellen mit grösster Vorsicht entfacht werden. Jedes Feuer müsse vollständig gelöscht und kontrolliert werden, halten die Regierungsstatthalter fest.
Ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe gilt neben dem Kanton Bern auch im Kanton Freiburg. Im Kanton Wallis gilt ein generelles Feuerverbot.
Die Übersicht über die Kantone Bern, Freiburg und Wallis
Generelles Feuerverbot | Im ganzen Kanton Wallis |
Feuerverbot in Wald und Waldesnähe | Im ganzen Kanton Freiburg und im ganzen Kanton Bern |
Feuern mit mehr als 200 Meter Abstand vom Wald | Überall – ausser im Wallis – erlaubt, aber es ist höchste Vorsicht geboten. Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen. |