Ein absolutes Feuerverbot im Wald und in der Nähe des Waldes gilt in den Verwaltungskreisen Biel, Seeland, Bern-Mittelland, Emmental, Oberaargau, Obersimmental-Saanen, Berner Jura und neu auch Thun. Dies teilen die bernischen Regierungsstatthalterämter am Donnerstag mit.
Auch im Kanton Freiburg wird laut Behörden die Schraube angezogen: In allen Wäldern darf kein Feuer mehr entfacht werden. Im Kanton Wallis gilt weiterhin ein generelles Feuerverbot.
Die Übersicht über die Kantone Bern, Freiburg und Wallis
Generelles Feuerverbot | Im ganzen Kanton Wallis |
Feuerverbot in Wald und Waldesnähe | Im ganzen Kanton Freiburg, in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel, Seeland, Bern-Mittelland, Emmental, Oberaargau, Obersimmental-Saanen, Thun, in Teilen des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli (Gebiete Beatenberg, Interlaken und Brienzergrat) |
Kein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe | Im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental, sowie im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (ausser Gebiete Beatenberg, Interlaken und Brienzergrat) |
Feuern mit mehr als 200 Meter Abstand vom Wald | Überall – ausser im Wallis – erlaubt, aber es ist höchste Vorsicht geboten. Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen. |