Ein Unwetter tobt in der Toskana, als Elisabeth Schneider mit ihrem Lebenspartner und dem gemeinsamen Sohn am 5. Oktober 2013 von einem Restaurant nach Hause fahren. 150 Meter vom Restaurant entfernt wird die Familie von den Fluten überrascht.
Elisabeth Schneider klettert aus dem Fenster, um ihren Sohn zu retten. In diesem Moment reisst eine Flutwelle das Auto mit, der Lebenspartner und der 6-jährige Sohn sterben in den Fluten.
Erbschaftsamt geht nicht auf Forderungen ein
Elisabeth Schneider und ihr Lebenspartner hatten weder einen Konkubinatsvertrag noch einen Erbschaftsvertrag abgeschlossen und es gab kein Testament. Die Konsequenz: Das ganze Vermögen sowie die Eigentumswohnung des Verstorbenen gehen 2013 an seine Eltern.
Da die Mutter des Verstorbenen einen Beistand hat, wird sie vom Erbschaftsamt der Stadt Bern vertreten. Elisabeth Schneider fordert von den Erben insgesamt 124'000 Franken, darin enthalten sind bezahlte Todesfallkosten sowie Geld von einem Freizügigkeitskonto. Doch das Erbschaftsamt weigert sich, auf die Forderungen einzugehen.
(Schweiz aktuell, 19 Uhr)