Einige Wählerinnen und Wähler im Kanton Freiburg haben für den ersten Wahlgang der Ersatzswahl in den Staatsrat vom Sonntag unvollständige Kandidaten- und Parteilisten erhalten. Damit die betroffenen Personen dennoch wählen können, stehen ihnen in den Wahllokalen Listen zur Verfügung.
Diese Listen könnten sie zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Daten und Öffnungszeiten beziehen, teilte die Staatskanzlei Freiburg am Freitagabend mit. Eine andere Möglichkeit sei es, die leeren Listen auszufüllen.