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Bern Freiburg Wallis Freiburg zahlt weniger Entschädigung für gerissene Schafe

Ab 2015 gibt es im Kanton Freiburg nur dann Entschädigungen für Schafrisse nach dem 30.September, wenn die Herden ausreichend vor dem Wolf geschützt sind. Von den 37 Schafrissen entfielen 2014 die Hälfte auf eine Herde, welche während der ganzen Saison nicht geschützt war.

2014 fielen im Kanton Freiburg 37 Schafe dem Wolf zum Opfer. Das sind 15 mehr als 2013. Aber deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Wie der Kanton Freiburg mitteilt, könnten die diesjährigen Risse einer Wölfin zugeordnet werden, die in den Voralpen zum ersten Mal im Mai geortet worden sei. Zwischen Mai und Oktober habe die Wölfin mit der Bezeichnung «F13» auf vier verschiedenen Alpen 36 Schafe getötet.

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Freiburg zieht bei Entschädigung von Schafrissen die Schraube an (12.12.2014)
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Die Hälfte der getöteten Schafe befand sich auf derselben Alp - auf der einzigen, die im Oktober noch Schafe sömmerte. Dieser Sömmerungsbetrieb sei während der ganzen Saison nicht geschützt gewesen. Auch aus diesem Grund hat der Kanton Freiburg entschieden, künftig keine Entschädigungszahlungen mehr an Schafbesitzer zu entrichten, deren Tiere sich nach dem 30. September ungeschützt auf der Alp befinden. Laut Elias Pesenti vom kantonalen Amt für Wald, Wild und Fischerei, haben 95 Prozent der Alpen ihren Abgang vor Ende September.

Kantone Bern und Wallis kennen keine solche Regelung

Das Wallis arbeitet im Moment an der Umsetzung des Schafalpplans - heisst, welche Alpen überhaupt geschützt werden können. Laut dem Walliser Jagdinspektor Peter Scheibler käme da eine Streichung der Entschädigungen für Schafrisse zum falschen Zeitpunkt. Und auch der Kanton Bern kennt keine solche Regelung.

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