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Bern Freiburg Wallis Gericht verurteilt zwei Thun-Fans wegen Pyros zu Geldstrafen

Das Regionalgericht Oberland hat am Mittwoch zwei Fans des FC Thun wegen Zündens von Fackeln zu Geldstrafen verurteilt. Ein dritter Mann - ein «Capo» - wurde vom Vorwurf freigesprochen, die orchestrierte Pyro-Aktion vom Februar 2014 geplant und angeführt zu haben.

Für Gerichtspräsident Jürg Santschi war unbestritten, dass es sich bei der pyrotechnischen Aktion gegen das verschärfte Hooligan-Konkordat um ein organisiertes und geplantes Vorgehen handelte. Doch verfüge er über keine Anhaltspunkte, wer der massgebliche Drahtzieher gewesen war. Der «Capo» wurde deshalb nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» freigesprochen.

Verurteilt wurden jedoch zwei junge Männer, welche Fackeln gezündet haben sollen. Zum Verhängnis wurde ihnen, dass sie auf den Bildern der Überwachungskameras aufgrund ihrer Markenschuhe identifiziert werden konnten, obwohl sie ihre Gesichter vermummten.

Sie wurden wegen Verstössen gegen das Sprengstoffgesetz sowie das Thuner Ortspolizeireglement zu Geldstrafen von je 40 Tagessätzen à 100 respektive 110 Franken verurteilt.

Liebe die zu weit ging

Der Vorfall geht auf den 22. Februar 2014 zurück, als Anhänger des FC Thun vor dem Fussballspiel gegen den FC Sion Fackeln zündeten. Das Berner Stimmvolk hatte am 9. Februar dem verschärften Hooligan-Konkordat zugestimmt, wogegen die Fans protestieren wollten. Die maskierten Fackelträger beleuchteten ein Transparent mit der Aufschrift «z Konkordat cha üsi Liebi nid uslösche».

Gleichzeitig mit der choreografisch abgestimmten Pyro-Aktion wurden ausserhalb des Stadions Feuerwerkskörper entzündet. Die Aktion wurde im Auftrag des Fanclubs gefilmt.

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