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Einbürgerungen im Kanton Bern Gesetz wird nicht weiter verschärft

Die Totalrevision des bernischen Bürgerrechtsgesetzes ist unter Dach und Fach. Das Kantonsparlament hat das neue Gesetz in einer einzigen Lesung genehmigt.

Zu klären hatte das Kantonsparlament insbesondere drei Punkte, welche die vorberatende Kommission im Vorfeld aufgeworfen hatte.

Erster Punkt

  • Wie lange sollen Ausländer ununterbrochen wo gelebt haben, bevor sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können? In der Gemeinde, in der sie das Gesuch stellen wollen, oder einfach im Kanton Bern?

Der Rat beschloss, dies müsse die Gemeinde sein. Die Idee hinter dieser Bestimmung sei, dass Einbürgerungswillige einen Bezug hätten zu ihrer neuen Bürgerrechtsgemeinde, sagte der zuständige Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP).

Zweiter Punkt

  • In Gemeinden mit einer gewichtigen sprachlichen Minderheit: Müssen einbürgerungswillige Ausländer dort über gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der Sprache des Verwaltungskreises verfügen, oder dürfen die Gemeinden Kenntnisse der anderen Amtssprache zulassen?

Antwort: Ja, sie dürfen. Laut Kommissionssprecher Markus Wenger könnte diese Bestimmung beispielsweise Anwendung finden auf die Gemeinde Nidau.

Dritter Punkt

  • Dürfen Gemeinden die Zuständigkeit für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an einzelne Gemeinderatsmitglieder delegieren?

Antwort: Nein, das dürfen sie nicht. Der Regierungsrat schloss sich schliesslich der vorberatenden Kommission an, welche kritisiert hatte, dass im Gesetzesentwurf Einzelpersonen erwähnt worden waren.

Ein Herz für alte Gemeindenamen

Eine Änderung bringt das Gesetz bei den Heimatorten. Dies im Fall, dass sich zwei Gemeinden zusammengeschlossen haben. Bürgerinnen und Bürger dieser Fusionsgemeinden können beantragen, dass der Name der aufgehobenen Gemeinde in Klammern zum Namen der neuen Heimatgemeinde hinzugefügt wird. So verschwindet der alte Name also zumindest als Heimatort nicht.

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