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Bern Freiburg Wallis Hanfdieb erschossen: Staatsanwältin fordert eine bedingte Strafe

Ein Bauer ist angeklagt, 2010 einen Mann erschossen zu haben. Dieser wollte von seinem Hof Hanf stehlen. Die Staatsanwältin hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten für den Bauern gefordert.

Der 50Jährige sei wegen Totschlags schuldig zu erklären, sagte die Staatsanwältin am Montag vor Gericht. Ausserdem laute die Anklage auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wobei dieser Aspekt viel weniger ins Gewicht falle.

Hanfpflanze vor schwarzem Hintergrund.
Legende: Wollte der Bauer Hanfdiebe von seinem Hof vertreiben? Colourbox

In Bezug auf das Tötungsdelikt ging die Staatsanwältin vor allem der Frage nach, in welche Richtung der zweite, fatale Schuss ging. Denn zuerst hatte der Landwirt einen Warnschuss in Richtung Wald abgegeben. Für die Staatsanwältin war klar, dass der zweite Schuss in Richtung des Eindringlings gegangen war. Ausserdem dürfte der Bauer mindestens auf Kniehöhe des Opfers gezielt haben. Dass der erfahrene Schütze nicht geglaubt habe, mit seinem kleinkalibrigen Repetiergewehr den Eindringling ernsthaft verletzen zu können, fasste die Staatsanwältin als blosse Schutzbehauptung auf.

In welcher Gemütslage befand sich der Bauer?

Wichtig war zudem die Frage nach der Gemütslage des Bauern zur Tatzeit. Der Mann, der auf einem abgelegenen Bauernhof lebt, hatte zu Protokoll gegeben, dass ihm Eindringlinge noch nie derart nah gekommen sein.

Es hatte immer wieder Leute gegeben, die bei ihm Hanf haben stehlen wollen. Doch diesmal hatten die Eindringlinge die Haustüre von aussen versperrt und sich oben auf die Laube begeben. Zudem bewarfen sie den Bauern mit Steinen, nachdem dieser den Warnschuss abgefeuert hatte. Aufgrund dieser ausserordentlichen Situation sei der Grundsatz der heftigen Gemütsbewegung anwendbar, sagte die Staatsanwältin.

Hanfdieb erschossen

In einer Dezembernacht 2010 hatten drei Männer versucht, auf einem abgelegenen Hof im Bernischen Schwarzenburgerland Hanf zu stehlen. Sie wurden vom Bauer überrascht. Laut den Untersuchungen hat dieser aus 25 Metern Distanz einen gezielten Schuss auf einen der Flüchtenden abgegeben. Er erlitt dabei tödliche Verletzungen.

Seit Montag steht der Bauer in Bern vor Gericht. Er wird wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Totschlags sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.

Zum Beginn des Prozesses hat der Bauer Auskunft über seine heutige Situation gegeben. Er baue keinen Hanf mehr an, sondern Getreide. Das sei von den Einnahmen her allerdings nicht interessant, darum habe er Nebenjobs. So unterrichtet er ein- bis zweimal pro Monat Zivildienstleistende in der Handhabung von Landmaschinen. Dazu hält er Schafe und Rinder und im Winter holzt er.

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