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Bern Freiburg Wallis In Zweisimmen gibt es definitiv ein Geburtshaus

Das Geburtshaus «Maternité Alpine» in Zweisimmen kann am 1. Januar 2017 starten: Der Berner Regierungsrat hat den Betrieb auf die Spitalliste genommen. Damit erhält das Geburtshaus einen unbefristeten Leistungsauftrag für eine hebammengeleitete Geburtshilfe.

Das neue Angebot erfülle die Voraussetzung einer bedarfsgerechten Versorgung, teilte die Berner Kantonsregierung mit. Es unterstütze die Strategie des Regierungsrats zur Förderung der hebammengeleiteten Geburtshilfe. Aus seiner Sicht seien Geburtshäuser grundsätzlich erwünscht.

Das neue Geburtshaus soll hebammengeleitete Geburtshilfe für Frauen aus dem Simmental und Saanenland anbieten. Auch künftig werden Frauen mit einem bekannten, erhöhten Risiko aus diesem Gebiet allerdings in einem Spital gebären müssen. Solche Geburten dürfen laut Regierungsrat nicht in einem Geburtshaus durchgeführt werden.

«Sinnvolles Ergänzungsangebot»

Bereits im September stellte der Regierungsrat die Ampel für das Zweisimmer Geburtshaus grundsätzlich auf Grün: Damals teilte er mit, er halte die «Maternité Alpine» als sinnvolles Ergänzungsangebot in der Gesundheitsversorgung der Region Simmental-Saanenland. Betrieben wird das Geburtshaus von einer Genossenschaft.

Ihre Gründung geht darauf zurück, dass im April 2015 die Geburtenabteilung am Spital Zweisimmen geschlossen wurde. Die Genossenschaft hat laut der Internetseite der «Maternité Alpine» an der Eggetlistrasse ein chaletartiges Gebäude gemietet und hat bereits mehrere provisorische Anmeldungen von Schwangeren erhalten.

Genossenschaft «hoch erfreut»

In einer eigenen Medienmitteilung teilte die Verwaltung der Geburtshaus-Genossenschaft mit, sie sei «hoch erfreut» über den Entscheid des Regierungsrats. Er bedeute, dass die obligatorische Grundversicherung die Kosten für die Leistungen im Geburtshaus übernehme. Bereits seit dem 25. Oktober verfüge das Haus über eine Betriebsbewilligung.

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