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Bern Freiburg Wallis Kanton Freiburg regelt den Betrieb der «Food-Trucks»

Die Betreiber der fahrenden Restaurants sollen ein spezielles Patent erwerben müssen und bezüglich Hygiene und Sicherheit dieselben Anforderungen erfüllen wie traditionelle Restaurants. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor.

Die Freiburger Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Betrieb von «Food-Trucks» regeln soll. Die Betreiber der fahrenden Restaurants sollen in Zukunft ein spezielles Patent brauchen - eines für Traiteure. Und es sollen im Bereich Sauberkeit und Sicherheit dieselben Anforderungen gelten wie für die traditionellen Restaurants.

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Alain Maeder, Gewerbepolizei, zum Gesetzesentwurf (3.6.2016)
02:01 min
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Wie Alain Maeder von der Gewerbepolizei sagt, sei das Angebot an «Food-Trucks» in den letzten Monaten gestiegen. «Die Regierung will die fahrenden Restaurants nicht verbieten, sie sieht darin eine gesunde Konkurrenz zu den traditionellen Restaurants.» Aber ein gesetzlicher Rahmen müsse sein.

Reglementierte Öffnungszeiten

Die «Food-Trucks» müssen sich mit ihren Öffnungszeiten den Geschäften anpassen. Wochentags bis 19 Uhr, am Samstag bis 16 Uhr. Allerdings können die zuständigen Gemeinden einen Betrieb bis 22 Uhr erlauben. Ausdrücklich verboten ist im Gesetzesentwurf das Aufstellen von zusätzlichem Mobiliar für den Konsum vor Ort.

Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung.

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