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Kehrichtstreit Brig Keine Busse mehr für zu frühes Rausstellen des Kehrichts

Die Briger Stadtregierung ist den Einwänden von Gewerbe und Rentnern entgegengekommen.

Nun dürfen die Kehrichtsäcke in Brig wieder am Vortag der Kehrichtabfuhr nach draussen gestellt werden, ab 17 Uhr. Das hat der Stadtrat am Dienstagabend beschlossen. Bisher riskierte eine Busse von bis zu 100 Franken, wer seinen Kehricht nicht erst am Abfuhrtag hinausstellte – allerdings musste das frühmorgens bis 7 Uhr geschehen.

Gegen dieses Reglement wehrten sich mehrere Rentner, unter anderem ein ehemaliger Kollegiumslehrer. Sie erhielten Unterstützung vom Gewerbeverein Brig-Glis. Alain Guntern, Präsident des Gewerbevereins findet, das Abfallreglement sei für das Gewerbe nicht umsetzbar: «Kein Geschäft kann den Müll zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens auf die Strasse stellen lassen.»

Wir wollen eine saubere Stadt.
Autor: Lucia Näfen Stadträtin Brig-Glis

Lucia Näfen, CVP-Stadträtin von Brig-Glis, leitet das Ressort mit der Abfallentsorgung. Sie verteidigte noch am Dienstag das Reglement und sagte gegenüber SRF: «Wir wollen eine saubere Stadt. Je später man den Müll rausstellt, desto kleiner ist das Risiko, dass Füchse und Marder sich an den Müllsäcken zu schaffen machen.» Lucia Näfen wollte am Reglement inklusive Bussen festhalten, dafür die Zeiten der Kehrrichtabfuhr bürgerfreundlicher gestalten.

Die Zeiten für die Müllabfuhr in der Briger Bahnhofstrasse wurden bereits angepasst. Der Kehrrichtwagen fährt erst nach 9 Uhr durch die Bahnhofsstrasse, also nach der Geschäftsöffnung.

Der Rat behält sich vor, auf die Angelegenheit zurückzukommen.
Autor: Der Stadtrat von Brig-Glis

Die Nachbargemeinde Naters hat Ende Oktober entschieden, ihr Reglement zu lockern. Künftig dürfen die Einwohner von Naters den Müll bereits am Vorabend der Kehrrichtabfuhr ab 19 Uhr bereitstellen. In Brig wird es nun bereits ab 17 Uhr sein.

Allerdings: Sollte es wegen der Lockerung zu viele aufgerissene Säcke in den Strassen Brigs geben, könnte die Stadt die Sache rückgängig machen, heisst es in ihrer Mitteilung vom Dienstagabend: «Falls die neue Praxis negative Auswirkungen hat, behält sich der Rat vor, jederzeit auf die Angelegenheit zurückkommen.»

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