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Bern Freiburg Wallis Keine Garantie für steigende Lehrerlöhne

Die bürgerliche Mehrheit im Berner Kantonsparlament will keine verbindlichen Regelungen für Lohnerhöhungen bei Lehrkräften und Angestellten der Kantonsverwaltung. Für die rot-grünen Parteien ist dies ein schlechtes Signal ans Personal.

Die bürgerliche Mehrheit setzte sich in der ersten Lesung zur Revision des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) und des Personalgesetzes durch und verhalf einem Vorschlag der Kommission zum Durchbruch. Die Vorlage der Grossratskommission sieht vor, dass bernische Lehrkräfte und Kantonsangestellte nur dann von einer Lohnerhöhung profitieren können, wenn der Regierungsrat die Mittel dafür im Budget freischaufeln kann. In den vergangenen 15 Jahren stand dafür aber wegen der knappen Kantonskasse weniger als eigentlich notwendig zur Verfügung. Dadurch entstand ein erheblicher Lohnrückstand.

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Zusammenfassung der Ratsdebatte (12.05.2013)
03:39 min
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In der Debatte im Grossen Rat stellten sich am Mittwoch die Bürgerlichen gegen Automatismen und wehrten sich dagegen, Lohnerhöhungen im Gesetz zu fixieren. Die Ratslinke machte sich hingegen für einen degressiven Gehaltsaufstieg und die Verwendung der Rotationsgewinne für die Verbesserung der Lehrerlöhne und die Aufhebung von Gehaltsrückständen stark. In der Kommissionsvorlage sah die Linke ein schlechtes Signal an die Kantonsangestellten und Lehrkräfte.

Rotationsgewinne für Lohnerhöhungen

Rotationsgewinne entstehen, wenn zum Beispiel jemand pensioniert wird und die Stelle durch eine Person mit tieferem Lohnniveau besetzt wird. Die bernische Regierung möchte festschreiben, dass diese Gewinne für den Gehaltsaufstieg oder die Aufhebung von Gehaltsrückständen verwendet werden. Auch die EVP setzte sich dafür ein, künftig die Rotationsgewinne verbindlich für Lohnerhöhungen zu verwenden. Dem Budget tue das nicht weh und für die Angestellten wäre das ein Zeichen der Verlässlichkeit, sagte EVP-Fraktionssprecher Daniel Steiner-Brütsch im Rat. Er brachte seinen Antrag durch, den entsprechenden Artikel in die Kommission zurückzuweisen.

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