Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat ein Strafverfahren gegen eine Berner Baufirma eingestellt. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft sei inzwischen rechtskräftig, sagt Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern. Er bestätigt damit eine Meldung der Zeitung «Der Bund». Die Strafuntersuchung ging auf eine Anzeige von Privatpersonen zurück.
Verwaltungsgericht stellte Illegalität fest
Dass die Baufirma in Rubigen jahrelang illegal Kies abbaute, stellte im März dieses Jahres das bernische Verwaltungsgericht fest. Es schrieb in seinem Urteil, ein Entscheid des früheren Konolfinger Regierungsstatthalters und eine Gewässerschutzbewilligung späteren Datums stellten keine Kiesabbaubewilligung dar.
Die Firma hatte sich auf diese Entscheide berufen. Sie machte auch geltend, verschiedene Behörden hätten den Konolfinger Statthalterentscheid stets als Kiesabbaubewilligung verstanden. So stellte sich etwa die Gemeinde Rubigen hinter den Kiesabbau.
Seit 2015 gibt der Kies zu reden
Kies gibt derzeit im Kanton Bern viel zu reden: Die Eidgenössische Wettbewerbskommission untersucht seit 2015, ob es im Kanton ein Kartell der Kies- und Deponiebranche gibt. Zudem hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des bernischen Grossen Rats bei der Finanzkontrolle des Kantons Bern eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben. Diese soll zeigen, ob der Kanton Bern als Bauherr durch die Preise im Kiesabbau und Deponiewesen zu Schaden gekommen ist. Die GPK war im ersten Halbjahr 2016 zum Schluss gekommen, der Kanton Bern vernachlässige seine Aufgaben im Kiesabbau- und Deponiegeschäft. |
Laut «Bund» findet die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, die Baufirma habe weder fahrlässig gehandelt noch das Gesetz vorsätzlich verletzt. Der Firma könne in strafrechtlicher Hinsicht kein Vorwurf gemacht werden. Der Zeitung liegt gemäss eigenen Angaben die Verfügung der Staatsanwaltschaft vor.