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Bern Freiburg Wallis Leukerbad verliert vor Gericht und muss zahlen

Statt dass die Gemeinde Schadenersatz erhält, muss sie laut «Sonntags-Blick» Gerichtskosten und Entschädigungen zahlen.

Fast 20 Jahre nach dem Finanzskandal in Leukerbad hat die Gemeinde mit einer Klage vor dem Walliser Kantonsgericht verloren. Das Gericht hat die Schadenersatzforderungen wegen Verjährung abgelehnt.

Die Vorgeschichte

  • In den 80er- und 90er-Jahren hatte sich die Gemeinde Leukerbad mit dem Bau von Thermalbadeanlagen, Hotelbauten, einem modernen Rathaus mit angegliedertem Busterminal und Parkhaus einen Schuldenberg von 340 Millionen Franken eingehandelt.
  • Der damalige Gemeindepräsident und drei weitere Personen wurden ab 2003 unter anderem wegen ungetreuer Geschäftsführung und Betrugs verurteilt.
  • Die Gläubiger verzichteten auf einen grossen Teil ihrer Forderungen.

Worum es jetzt noch ging

  • Anfang 2003 reichte der damalige Beirat der Gemeinde eine sogenannte «Verantwortlichkeitsklage» ein gegen weitere Gemeinderäte, Treuhänder und von der Gemeinde eingesetzte Gesellschafter, weil sie ihre Kontrollaufgaben nicht genügend wahrgenommen hätten. Im Fall der Hotel- und Bädergesellschaft forderte er im Namen der Gemeinde rund 10,6 Millionen Franken Schadenersatz plus Zinsen, schreibt die Zeitung.

Das Walliser Kantonsgericht hat nun also das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das entsprechende Urteil liege dem «Sonntags-Blick» vor, schreibt dieser. Die Gemeinde Leukerbad erhält damit keinen Schadenersatz. Sie muss im Gegenteil die Gerichtskosten von rund 200'000 Franken bezahlen und den eingeklagten Personen Entschädigungen von insgesamt 168'000 Franken zahlen.

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