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Bern Freiburg Wallis Maulkorb für Walliser Bergführer bei Wildruhezonen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass weder der Bergführerverband noch der Schweizer Alpenclub Einsprache gegen Wildruhezonen erheben können.

Das Bundesgericht stützt mit seinem Urteil einen Entscheid des Walliser Kantonsgerichts. Dieses hatte letzten Herbst entschieden, dass Bergführer und SAC nichts gegen das Sperren von Freeride-Gebieten unternehmen können.

Der Kanton Wallis hatte 2013 über 140 Gebiete zu Wildruhezonen erklärt, die im Winter ganz oder teilweise nicht mehr betreten werden dürfen. Darunter auch zwei Gebiete bei Zinal und Nendaz im Mittelwallis, die für Wintersportler komplett gesperrt worden waren.

Rechtssicherheit und Enttäuschung

Beide Gebiete befinden sich in der Nähe von Skigebieten und waren entsprechend beliebt. Das Verbot wurde als Kompensationsmassnahme für zwei neue Bergbahnen erlassen - ohne Absprache mit der lokalen SAC-Sektion und dem Walliser Bergführerverband.

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Reaktionen zum Urteil des Bundesgerichts (12.03.2015)
02:07 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 7 Sekunden.

Für den Walliser Jagdinspektor bringt das Urteil aus Lausanne Rechtssicherheit. Die Walliser Bergführer hingegen sind enttäuscht. Sie müssen nun darauf hoffen, dass die Behörden sie in Zukunft freiwillig in den Prozess miteinbeziehen.

Nach dem Urteil des Bundesgerichts ist klar: Auf dem Rechtsweg können weder der SAC noch der Bergführerverband etwas ausrichten gegen Verbote der Kantone.

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