Die Kommission hatte im vergangenen November vom Grossen Rat den Auftrag erhalten, zwei Gegenvorschläge zur Spitalstandort-Initiative in die Kommission zurückzunehmen. Dies, weil die beiden Vorschläge aus den Reihen des Grossen Rats sozusagen in letzter Minute eingegangen waren. Der Grosse Rat wollte sie zuerst eingehend geprüft haben.
Bedürfnissen Rechnung tragen
Die Gesundheitskommission (GSoK) hat die Vorschläge nun beraten und beschlossen, einen eigenen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Er besteht aus einer Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes. Dort soll insbesondere ein neuer Artikel zur Abgeltung von stationären Spitalversorgungsleistungen eingefügt werden, um den Bedürfnissen der Landbevölkerung Rechnung zu tragen.
Die GSoK wird nun dem bernischen Grossen Rat mit 9 zu 7 Stimmen beantragen, diesen neuen Gegenvorschlag anzunehmen, wie GSoK-Präsidentin Katrin Zumstein (FDP) am Dienstag in Bern vor den Medien sagte. Die anderen Gegenvorschläge und die Spitalstandort-Initiative empfiehlt sie zur Ablehnung.
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