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Raumplanung in den Kantonen Freiburg und Wallis – das Okay des Bundesrats zu zwei verschiedenen Ausgangslagen
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 01.05.2019. Bild: Elisa Häni/SRF
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Raumplanung FR und VS Bundesrat sagt Ja, aber

Die Richtpläne der Kantone Freiburg und Wallis sind grundsätzlich genehmigt, mit Auflagen. Beide Kantone sind zufrieden.

Mehrere Kantone haben am Mittwoch das Okay des Bundesrats für ihre überarbeiteten Richtpläne erhalten, darunter Freiburg und Wallis. Die Kantone mussten ihre Richtpläne dem revidierten Schweizer Raumplanungsgesetz anpassen.

Der Kanton Freiburg hat seinen Richtplan komplett überarbeitet. Laut Mitteilung des Bundesrats wird der Kanton Freiburg seine aktuellen Wohn-, Misch- und Zentrumszonen in 15 Jahren voraussichtlich zu 111 Prozent auslasten. Damit sind Einzonungen grundsätzlich möglich, wenn auch einige Gemeinden ihre Bauzonen reduzieren müssen.

«Ich bin sehr zufrieden», sagt der kantonale Raumplanungs- und Baudirektor Jean-François Steiert. Der Kanton habe intensiv mit den Gemeinden und Bezirken an einer Lösung gearbeitet. «Wir wussten, dass wir uns mit den verschiedenen Bedürfnissen finden mussten, sonst wäre der ganze Kanton blockiert gewesen.»

Es gibt aber Auflagen des Bundesrats: Unter anderem muss der Kanton Freiburg seine Anforderungen an die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr für neue Bauzonen verschärfen. Und er muss mehr dafür tun, dass es genügend Wohnungen auch für Familien und ältere Leute gibt.

Im Wallis ist die Ausgangslage anders: Hier sind die Bauzonen bekanntlich zu gross seit dem Ja zur Revision des nationalen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2013. «Wir setzten uns dafür ein, dass wir nicht Bauzonen rückzonen müssen, die dann in 15 Jahren wieder eingezont werden», sagt Damian Jerjen, der Chef der kantonalen Dienststelle für Raumentwicklung. Der Kanton machte den Vorschlag, das Siedlungsgebiet so festzulegen, dass der Entwicklungsbedarf auf 25 bis 30 Jahre hinaus und nicht nur für die nächsten 15 Jahre gedeckt werden kann. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat nun grundsätzlich akzeptiert. Laut seiner Mitteilung gibt es im Wallis eine «Auszonungspflicht für Gebiete, die über den Bedarf bis 2045 hinausgehen».

Die Auflagen, die der Bund dem Kanton Wallis macht – unter anderem jährliche Berichterstattung über die Umsetzung des Richtplans –, kann Damian Jerjen nachvollziehen: «Das ist der Preis, den wir dafür bezahlen, dass der Bund unsere Lösung akzeptiert hat.» Es werde nun jährliche Gespräche mit dem zuständigen Bundesamt geben und in vier Jahren werde Bilanz gezogen über die Umsetzung des Richtplans.

Der angepasste Richtplan des Kantons Bern wurde vom Bundesrat bereits im Mai 2016 genehmigt. Die Kantone hatten fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne dem eidgenössischen Gesetz anzupassen – bis Ende April 2019.

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