Der Regierungsrat hat den Gegenvorschlag zur Spitalstandortinitiative verabschiedet. Er geht darin auf die Kernforderung der Initianten ein, welche Spitalstandorte im Gesetz verankert haben wollen.
Die Regierung schlägt vor, im Spitalversorgungsgesetz neu sechs Hauptstandorte der Regionalen Spitalzentren (RSZ) aufzuführen. Dazu kommen acht sogenannte «lokale Standorte» der RSZ. Das entspricht der Spitalstandortinitiative.
Die bernische Regierung ist auch bereit, gewisse Leistungen zu definieren, welche die kleinen Spitäler auf dem Land erbringen sollen. Im Gegensatz zur Initiative sollen diese aber nicht eine umfassende Grundversorgung mit Gynäkologie und Geburtshilfe anbieten müssen, sondern lediglich ein «Basispaket» mit Innerer Medizin, Chirurgie und einem 24-Stunden-Notfall.
Für die Regierung hat die Initiative einen Mangel: Sie verlange eine umfassende Grundversorgung auf dem Land, mache aber keine Angaben zu deren Finanzierung.