Die Einstellung des Verfahrens wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. Bereits Anfang August begründete die Staatsanwaltschaft die geplante Einstellung damit, dass das Wetterereignis nicht voraussehbar gewesen sei. Vielmehr sei der Sturm überraschend schnell und unerwartet heftig aufgetreten.
Auch die Wetterwarnungen seien nicht von einem so starken Sturm ausgegangen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht konnte die Staatsanwaltschaft dem Turnfestdirektor nicht nachweisen, wie sie am Montag in einer Mitteilung bekräftigte.
Fast hundert meist Leichtverletzte
Das Eidgenössische Turnfest begann am 13. Juni 2013 und dauerte bis zum 23. Juni. 60'000 Sportlerinnen und Sportler nahmen daran teil. Schon die Eröffnungsfeier am 13. Juni wurde von einem schweren Gewitter begleitet. Damals verletzten sich zwei Personen.
Ein zweiter Sturm sieben Tage später mit Windböen von bis zu 124 Stundenkilometern forderte 95 zumeist Leichtverletzte. Rund anderthalb Jahre nach dem Turnfest erlag jedoch ein Mann seinen damals zugezogenen, schweren Verletzungen.