Der Tourismusort Bellwald hat über tausend Ferienwohnungen und weist einen Zweitwohnungsanteil von 86 Prozent auf. Die Kurtaxe in Bellwald beträgt 3,50 Franken pro Übernachtung – und jedem Ferienwohnungsbesitzer wird eine Pauschale von 54 Tagen verrechnet.
Weil aber ein Zweitwohnungsbesitzer Beschwerde ans Bundesgericht gemacht hat, befürchtet der Gemeindepräsident Martin Bittel nun, dass der Entscheid im Fall Leukerbad Signalwirkung haben könnte.
Wir befürchten, dass wir in Bellwald unser Kurtaxenreglement ebenfalls ändern müssen.
Auch in Bürchen bangt man um die Einnahmen aus den Kurtaxen. Gemeindepräsident Philipp Zenhäusern sagt: «Auch gegen unser Reglement ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Wir befürchten, dass auch wir weniger Tage verrechnen können.»
Wenn wir weniger Einnahmen aus den Kurtaxen bekommen, müssen wir unsere Leistungen kürzen.
Beim Bundesgericht sind zudem Beschwerden gegen die Kurtaxen-Reglemente von Goms, Obergoms, Unterbäch und Saas-Fee hängig.
Leukerbad muss Übernachtungszahlen herunterschrauben
Das Bundesgericht hat Beschwerdeführern gegen das neue Kurtaxenreglement teilweise recht gegeben. Bei ihrer Berechnung ist die Gemeinde von einem durchschnittlichen Belegungsgrad im Jahr von 60 Tagen ausgegangen. Das Bundesgericht urteilt, dass rechnerisch maximal 50 Übernachtungen möglich seien. |