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Staatsanwaltschaft will Ex-Turnfestdirektor entlasten
Aus Schweiz aktuell vom 02.08.2016.
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Bern Freiburg Wallis Turnfest Biel: Staatsanwaltschaft will Verfahren einstellen

Gegen den Direktor des Eidgenössischen Turnfests 2013 in Biel läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Nun soll es eingestellt werden, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern gegenüber «Schweiz aktuell» bestätigt.

Am 20. Juni 2013 hatte ein heftiger Sturm das Festgelände verwüstet und 95 Personen zum Teil schwer verletzt. Ein Mann starb anfangs 2015 nach längerem Spitalaufenthalt an den Spätfolgen des Sturms.

Noch haben die acht Privatkläger Zeit, im Verlauf dieses Monats Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung einzureichen. Deshalb sei die Verfügung noch nicht rechtskräftig, betont Christof Scheurer von der Berner Staatsanwaltschaft. Ob dies der Fall sein wird, ist im Moment noch offen.

Keine Sorgfaltspflichten verletzt

Den Entscheid, das Verfahren einzustellen, begründet Scheurer damit, dass es sich um ein nicht vorhersehbares, extremes Wetterereignis gehandelt habe, «das überraschend heftig und überraschend schnell» eingetreten sei. In diesem Sinn habe Direktor Fränk Hofer keine Sorgfaltspflichten verletzt.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Hans Stöckli gegenüber «Schweiz aktuell» erleichtert. Der Berner SP-Ständerat war 2013 OK-Präsident des Turnfests. «Dieser Entscheid ist wichtig für die ganze Schweiz und alle Outdoor-Veranstalter. Die Ermittlungen haben ergeben, dass Fränk Hofer keine organisatorischen und persönlichen Verfehlungen nachgewiesen werden können».

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