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Bern Freiburg Wallis Uferweg Murtensee: Keine Entschädigung für Grundeigentümerin

Das Bundesgericht lehnte eine Schadenersatz-Forderung einer Grundeigentümerin ab. Diese wollte dafür entschädigt werden, dass ihr Land wegen des geplanten Uferwegs an Wert verliert. Die Begründung für dieses Urteil schafft allerdings nur in diesem Einzelfall Klarheit.

Der Uferweg rund um den Murtensee ist seit Jahrzehnten eine sehr umstrittene Angelegenheit. Nun hat das Bundesgericht - nicht zum ersten Mal - einen Entscheid gefällt. Es ging um die Forderung einer Grundeigentümerin nach Entschädigung. Sie machte geltend, ihre Parzelle würde wegen des neuen Uferwegs zwischen Sugiez und Guévaux an Wert verlieren. Sie forderte deshalb über 600'000 Franken. Die kantonale Enteignungskommission hatte ihr in einem früheren Verfahren knapp 150'000 Franken zugestanden.

Eine alte Dienstbarkeit wird wieder aktuell

Drei von fünf Bundesrichter lehnten das Begehren aber ab. Sie stellten sich auf den Standpunkt, es bestünde ja eine, zumindest früher im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit, die einen Uferweg über die Parzelle grundsätzlich ermögliche. Auch wenn die Wegführung nicht mehr jener in der Dienstbarkeit folgt, sondern näher am Wohnhaus vorbei geht, sei keine Mehrbelastung der Parzelle vorhanden und damit auch keine Entschädigung fällig.

Audio
Bundesgericht zum Uferweg Murtensee (1.4.15)
01:26 min
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Der Hinweis der Beschwerdeführerin, das alte Servitut sei in Form und Wirkung illegal und inzwischen aus dem Grundbuch gelöscht, vermochte die Mehrheit des Gerichts nicht umzustimmen.

Somit gilt ein früheres Urteil des Freiburger Kantonsgerichts. Es sprach der Grundeigentümerin eine minimale Durchgangs-Entschädigung zu und verpflichtete die Gemeinde, einen Sichtschutz zu bauen. Somit könnte die Gemeinde zumindest in diesem Einzelfall vorwärtsmachen mit dem 30-jährigen Projekt des Uferwegs.

Noch ist der Uferweg nicht gebaut

Allerdings könnte es noch dauern. Das Bundesgericht hat nämlich nicht Stellung genommen zur grundsätzlichen Frage, wann eine Enteignung zu welchen Entschädigungsbedingungen rechtens ist. Ein weiterer Fall in der Nachbarschaft ist vor Bundesgericht noch nicht verhandelt und je nach Ausgang dieses Verfahrens könnten weitere Beschwerden gegen Enteignungsentscheide folgen.

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