- Die Kritik kommt vom «Entwicklungsraum Thun», der gegen 40 Gemeinden im Amt Thun, im unteren Simmental und Frutigen umfasst.
- Vorprüfungen und Gesuche blieben sehr lange beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons liegen, die Beantwortungsdauer sei teils übermässig lang.
- Auch gebe es rechtliche Unklarheiten in Zusammenhang mit dem revidierten Baugesetz des Kantons, das seit Frühling 2017 in Kraft ist.
- Das kantonale Amt räumt Verzögerungen ein. Die stünden in Zusammenhang mit den neuen Gesetzen der letzten Monate und Jahre. Unterdessen sei man wieder auf Kurs.
Mehrere Monate müsse man teilweise warten, bis das Amt für Gemeinden und Raumordnung antworte, sagt Niklaus Röthlisberger. Er ist Gemeindepräsident von Heimberg und steht auch dem «Entwicklungsraum Thun» vor.
Die Anfragen betreffen zum Beispiel Vorprüfungen bei Bauprojekten oder Anfragen um Finanzierungsbeteiligungen durch den Kanton an Gemeindebauten. «Auch wenn ein Gesuch zum Beispiel zu wenig Argumente beinhaltet, so kann uns das kantonale Amt doch darauf hinweisen, ohne dass Monate vergehen.» Wenn man dann die richtige Person ans Telefon bekomme, gehe es plötzlich schnell – auch das macht Niklaus Röthlisberger skeptisch.
Die Gemeinden werden so unglaubwürdig.
Für die Gemeinden habe die Warterei Folgen: «Man wird gegen aussen unglaubwürdig. Zum Beispiel, wenn man in der Gemeinde Terminpläne mitteilt, etwa für Abstimmungen, und die nicht einhalten kann.»
Auch in Spiez wartet man
Auch in Spiez fürchtet man, gegen aussen unglaubwürdig zu werden. Gemeindepräsidentin Jolanda Brunner erzählt von einem Projekt, bei welchem nicht klar war, ob das revidierte kantonale Baugesetz gelte oder das Baureglement ihrer Gemeinde. «Das führte zu einem Hin und Her mit den Kantonsbehörden.» Das Resultat: Architekten und Investoren seien verunsichert worden.
Wie der Kanton reagiert
Die Bearbeitungsfristen würden regelmässig kontrolliert, sagt Daniel Wachter, der Leiter des Amts für Gemeinden und Raumordnung. «Wir beobachten im Moment keine generellen Verzögerungen.» Allerdings habe es in den letzten Monaten und Jahre solche gegeben. «Die Fälle gehen alle auf eine Zeit zurück, in der es bei uns grosse Umstellungen gegeben hat». Hintergrund seien rechtliche Änderungen: «Das eidgenössische Raumplanungsgesetz, der kantonale Richtplan und das kantonale Baugesetz wurden angepasst. Das hat eine Kaskade von Rechtsänderungen gegeben.» Und damit für das AGR viel Arbeit. Unterdessen sei man aber wieder auf Kurs. Wachter sagt aber auch, dass all die rechtlichen Anpassungen nachhaltige Folgen haben: «Die Diskussionen mit den Gemeinden sind schwieriger und aufwändiger geworden. Denn die Regeln der neuen Raumplanung sind strenger. Das war ja auch der Wille der politischen Gremien und der Stimmbevölkerung.» An Verzögerungen und Diskussionen muss man sich bei Kanton und Gemeinden also wahrscheinlich gewöhnen. |