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Bern Freiburg Wallis Wachstum gegen innen soll die Zersiedelung stoppen

Die bernische Regierung hat den kantonalen Richtplan 2030 genehmigt und in Kraft gesetzt. Der Plan soll dafür sorgen, dass künftig Wachstum weniger mit Zersiedelung einhergeht. Im nun verabschiedeten Papier nimmt die Kantonsregierung Kritik vom Land auf.

Der Regierungsrat hat den neuen Richtplan in Kraft gesetzt. Und die Ziele sind klar: 75 Prozent der neuen Bauzonen müssen in den Städten und Agglomerationen und entlang der grossen Verkehrs- und Entwicklungsachsen entstehen. Dort, wo schon gebaut und gut erschlossen ist, soll es noch dichter werden. Dieser Anteil hat die Regierung von 68 auf 75 Prozent erhöht.

Im Gegensatz zum Entwurf will der Richtplan Gemeinden im Hügel- und Berggebiet ein doppelt so hohes Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen zugestehen. Zwei statt ein Prozent Wachstum in einem Raum, der mit Abwanderung kämpft. Anderseits hat die Regierung die Wachstumsraten im Raumtyp «Urbane Kerngebiete der Agglomerationen» geringfügig verkleinert.

Der Regierungsrat reagiert damit auf die Mitwirkung zum Entwurf des Richtplans 2030, welche zwischen September und Dezember des vergangenen Jahrs stattgefunden hat. In dieser Mitwirkung kam der Richtplan zwar grundsätzlich gut an. Alle sind für Verdichtung und gegen Zersiedelung. Doch forderten etwa die Regionalkonferenz Oberland-Ost und die SVP, in Zukunft müsse auch auf dem Land eine angemessene Entwicklung möglich sein.

Hauptziel ist Verdichtung und Wachstum gegen innen
Autor: Christoph Neuhaus Regierungsrat

Damit wartet auf die Gemeinden des Kantons Bern eine Riesenarbeit. Sie müssen bei ihren Ortsplanungen, Zonenplänen und Baureglementen nämlich über die Bücher. Wer noch Baulandreserven hat oder im Dorf bestehende Baufelder verdichten kann, der kann möglicherweise keinen Quadratmeter mehr neu einzonen, bestätigt denn auch Daniel Wachter, der Vorsteher des Amtes für Gemeinden und Raumplanung AGR.

Noch steht das Einzonungs-Moratorium

Noch nicht vom Tisch ist mit dem nun genehmigten Richtplan 2030 das Einzonungsmoratorium im Kanton Bern. Es bedeutet, dass zurzeit jede neue Einzonung mit einer Auszonung an einem anderen Ort kompensiert werden muss. Das blockiert zahlreiche Projekte und hat zu einem verbissenen Verteilkampf innerhalb des Kantons geführt. Das Moratorium wird erst aufgehoben, wenn der kantonale Richtplan vom Bundesrat genehmigt ist.

Die Berner Regierung rechnet allerdings damit, dass die Genehmigung im Verlaufe des ersten Halbjahres 2016 eintrifft. Offenbar haben sich Bern und Bern geeinigt. Der Bund legte sich im Frühjahr 2015 ja quer und wollte dem Kanton Bern weniger Wachstum zugestehen.

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