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Polizisten verurteilt
Aus Schweiz aktuell vom 28.06.2016.
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Wahlen Bern Verurteilung von zwei Berner Polizisten bestätigt

Das Berner Obergericht verurteilte am Dienstag zwei Polizisten wegen Amtsmissbrauchs zu bedingten Geldstrafen. Es folgte damit der Vorinstanz. Die Polizisten seien gegenüber einem renitenten Mann auf der Berner Bahnhofwache zu weit gegangen.

Was genau am 1. Februar 2014 geschah, ist unklar. Ein offenkundig zugedröhnter Mann hatte die Polizisten im Bahnhof angepöbelt, worauf er zum Drogentest auf die Wache gebracht wurde. Dort pinkelte der Mann an die Zellentür und widersetzte sich der Aufforderung, die Pfütze aufzuputzen.

Klassischer Amtsmissbrauch

Nach Überzeugung des Obergerichts drückte ihn der eine Polizist zu Boden und zog ihn mehrmals durch den Urin, «um ihm eine Lektion zu erteilen». Das sei ein geradezu klassisches Beispiel für Amtsmissbrauch, sagte die vorsitzende Richterin Annemarie Hubschmid bei der Urteilsbegründung.

Auch der andere Polizist sei zu weit gegangen. Er soll die Jacke des Mannes in die Pfütze gelegt haben. Die zwei Polizisten hätten «das zulässige Mass an Zwang klar überschritten». Das widerspenstige und sehr unangenehme Verhalten des Mannes habe die Polizisten verständlicherweise genervt, doch das rechtfertige ihre Reaktion keineswegs.

Das Gericht stützte sich im Wesentlichen auf die Aussagen einer Polizeipraktikantin, die bei dem Vorfall zugegen war. Ihre Schilderung sei glaubhaft und schlüssig; befand das Gericht.

Gericht differenziert polizeiliche Handgreiflichkeit

Dass nicht jede polizeiliche Gewalt unverhältnismässig ist, führte das Obergericht in der Urteilsbegründung differenziert aus. So sei nicht zu beanstanden, dass die beiden Polizisten den Mann ein zweites Mal zu Fall brachten, weil sie die Lage als bedrohlich und gewalttätig einschätzten.

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Obergericht setzt rote Linie (28.6.2016)
03:19 min
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Dies sei legitim im Rahmen der anerkannten polizeilichen Massnahmen, so die Gerichtspräsidentin und sprach die beiden Angeschuldigten frei. Damit hat das bernische Obergericht eine rote Linie nach beiden Seiten gezogen.

Die Strafen belaufen sich auf 80 beziehungsweise 20 Tagessätze, ausmachend 8000 und 2000 Franken.

Schwerer wiegt für die beiden Männer, dass sie seit dem erstinstanzlichen Urteil freigestellt sind - und dass ihnen das Polizeikommando die fristlose Kündigung angedroht hat, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen. Noch ist offen, ob die zwei Polizisten den Fall weiterziehen.

Personalverband hofft, dass Kündigung ausbleibt

Der Polizeiverband Bern Kanton (PVBK) spricht von einem «tragischen Einzelfall». Die beiden Polizisten seien keine Rambos, sondern besonnene Familienväter, die sich ein einziges Mal auf der engen Bahnhofwache hätten provozieren lassen, sagte Verbandspräsident Adrian Wüthrich nach der Urteilseröffnung.

Er setze sich dafür ein, dass den Polizisten nicht gekündigt wird. Dafür sei der Fall zu wenig gravierend. Der Verband möchte, dass die zwei Männer polizeiintern versetzt und so weiterbeschäftigt werden können.

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