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Walliser Regierung startet Sparrunde (30.9.2015)
Aus Regi BE FR VS vom 30.09.2015.
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Bern Freiburg Wallis Walliser Regierung startet happige Sparrunde

Bis Ende 2015 will die Walliser Kantonsregierung von der Verwaltung, dem Personal, der Justiz und den subventionierten Betrieben wissen, wie man den Kantonshaushalt um 120 Millionen Franken verbessern kann. Es kommt wohl niemand ungeschoren davon.

Der Titel ist sperrig und unterschlägt den Inhalt: «Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates». Der Auftrag dahinter ist hingegen happig. Der Kanton muss seine Finanzen um 120 Millionen verbessern. Das Projekt mit dem Kürzel PAS hat die Regierung nun gestartet.

Die Vorschläge, wie dies zu stemmen ist, erwartet die Kantonsregierung bis Ende 2015. Dabei geht es bei der Verwaltung, beim Personal, bei der Justiz und bei den subventionierten Betrieben wohl ans Eingemachte. Denn 70 Millionen Spareffekt will der Staatsrat in den Bereichen, die im interkantonalen Vergleich verhältnismässig teuer sind.

Sparen und mehr einnehmen

Die Kostenseite spielt bei dieser Sanierungsrunde der Walliser Kantonsfinanzen also eine beträchtliche Rolle. Dahinter steckt ein Gutachten von BAK Basel. Dieses hatte die Regierung im Jahr 2014 in Auftrag gegeben, unter dem Eindruck der schwer defizitären Jahresrechnungen 2013 und 2014. Der Kanton Wallis muss unbedingt reagieren, so die Erkenntnis der Experten.

In diesem Licht führt die Regierung die Entlastungsmassnahmen, die sie im Februar 2015 beschlossen hat, auch im Jahr 2016 und 2017 weiter:

  • Höhere Kapitalsteuern und Motorfahrzeugsteuern.
  • Höhere Beiträge der Gemeinden an die ambulante Versorgung.
  • Die Steuerabzüge bei den Krankenkassen werden nicht erhöht.
  • Beim Personal wird der Teuerungsausgleich hinausgeschoben.
  • Stellenstopp mit wenigen Ausnahmen.
  • Lohnerhöhungen werden weiter plafoniert.
  • Sportlehrer und Primarschulen bekommen keine zusätzlichen Schulstunden.

Was die Regierung in eigener Kompetenz beschliessen kann, setzt sie 2016 und 2017 bereits um. Wenn Gesetzesänderungen nötig sind, soll der Grosse Rat im zweiten Halbjahr 2016 darüber beschliessen, sie gelten dann ab 2018.

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