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Walliser Staatsrat zu Steueraffären
Aus Schweiz aktuell vom 17.01.2014.
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Bern Freiburg Wallis Walliser Regierung verteidigt sich

Die Walliser Regierung hat sich am Freitag «in corpore» gegen die Vorwürfe verteidigt, die im Zusammenhang mit den Steueraffären des Weinhändlers Giroud und der Gemeinde Leytron aufkamen.

Der Walliser Finanzminister und Staatsrat Maurice Torney hat am Freitag alle Vorwürfe zurückgewiesen, er habe an der Steuerhinterziehung eines Weinhändlers mitgewirkt. Er habe um diese Steuerhinterziehung als damaliger Treuhänder nichts gewusst.

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Walliser Steueraffären (17.1.2014)
04:03 min
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Maurice Torney hat sich am Freitag klar distanziert vom Vorgehen seines ehemaligen Kunden. Er habe bei dieser möglichen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht mitgemacht und als Treuhänder auch nichts davon gewusst. Das sei möglich gewesen, weil der betreffende Weinhändler mehrere Firmen hatte, zum Teil auch im Ausland, und er nur diese Firma im Wallis treuhänderisch betreute.

Die Walliser Regierung bestätigte zudem, dass Maurice Torney in keinem Moment versuchte, in dieses Verfahren einzugreifen. Das Verfahren sei von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf Anzeige der Walliser Steuerverwaltung durchgeführt worden. Das sei in solchen Fällen üblich, weil die eidgenössische Steuerverwaltung über mehr Möglichkeiten und Kompetenzen verfüge als die kantonale Steuerverwaltung.

Dossier längere Zeit liegen geblieben

Hingegen hat sich die Regierung in corpore dafür entschuldigt, dass ein Steuerdossier der Gemeinde Leytron verjährt ist und so der Gemeinde und dem Kanton Steuergelder in der Höhe von rund 150'000 Franken verloren gingen. Der betreffende Steuerzahler – ein Beamter der Kantonsregierung – habe von seinem Rekursrecht in einem sehr komplizierten Zusammenhang rund um die Konkubinatsbesteuerung Gebrauch gemacht. Darum sei das Dossier mehrmals zwischen der Steuerverwaltung und der Steuerrekurs-Kommission hin und her gewandert und dabei falsch klassiert worden. Es sei längere Zeit liegen geblieben und verjährt.

Die Gemeinde habe jetzt die Möglichkeit, die Kantonsverwaltung anzuzeigen und auf diesem Weg ihren Anteil vom Kanton einzufordern, falls dessen Verhalten als schuldhaft taxiert werde.

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