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Bern Freiburg Wallis Walliser Untersuchungsgericht lässt Weinsünden verjähren

Der Fall Giroud zeigt: In mehreren Fällen blieb im Wallis das rechtswidrige Weinverschneiden ungeahndet, weil der zuständige Untersuchungsrichter das entsprechende Dossier verjähren liess.

Eine Kessel voller Trauben steht auf einer Wiese.
Legende: Ungeahndetes Weinverschneiden - kein Einzelfall. Keystone

Der Weinhändler Dominique Giroud wurde von der eidgenössischen Weinhandelskommission mehrmals verzeigt, weil er rechtswidrig zu viel fremden Wein seinen Produkten beigemischt hatte. Dem Walliser Kantonschemiker wurde daraufhin vorgeworfen, er habe den Weinhändler nicht geahndet.

Die Justizkommission des Kantonsparlaments zeigt in einem Bericht aber auf, dass Giroud sehr wohl korrekt verzeigt wurde. Jedoch liess der Untersuchungsrichter das Dossier verjähren. Er sei überlastet gewesen und habe wichtigere Dossiers bevorzugt, gab dieser als Erklärung an.

Kein Einzelfall

Daraufhin untersuchte die Justizkommission weitere Fälle von Anzeigen des Kantonschemikers und stellte fest, dass diese Anzeigen korrekt erfolgten und dass die Untersuchungsrichter auch in diesen Fällen die Dossiers verjähren liessen.

Audio
Rüffel an den Untersuchungsrichter (2.12.2014)
01:31 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 31 Sekunden.

Dieses Verhalten der Untersuchungsrichter will die Justizkommission nicht akzeptieren. Wenn die Gerichte überlastet seien, dann könne die Lösung nicht darin bestehen, dass man weniger wichtige Fälle einfach verjähren lasse.

Die Justizkommission schlägt dem Kantonsparlament vor, die Ahndung dieser Vergehen künftig dem Kantonschemiker zu überlassen. Das Kantonsparlament wird in der Dezembersession darüber entscheiden.

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