Diese Täteransprachen bestehen darin, dass zu Hause gewalttätig gewordene Personen vom Statthalter zu einem Gespräch eingeladen werden. Dabei wird untersucht, wieso es zur Gewalt gekommen ist und wie solche Vorfälle künftig vermieden werden können. Auch wird dem Täter vermittelt, dass Gewalt keine Lösung ist und nicht toleriert wird.
Gute Erfahrungen gesammelt
Diese Täteransprachen hat bisher vor allem der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland durchgeführt. Er hat damit nach Angaben der Kantonsregierung gute Erfahrungen gemacht. Nun hat das Berner Kantonsparlament das Gesetz entsprechend angepasst und diese Gespräche werden im ganzen Kanton Standard.
Der Besuch der Gespräche war für die mutmasslichen Täterinnen oder Täter bisher freiwillig. Fernbleiben hatte für sie keine Folgen. Das ändert sich jetzt mit der Anpassung des Gesetzes. Nun kann die Polizei die Betroffenen zuhause für das Gespräch abholen.
Weitere Aufgabe für Statthalter
Im Schnellzugstempo und quasi ohne Diskussion verabschiedete der Grosse Rat in einer einzigen Lesung die Änderung des Regierungsstatthalter-Gesetzes. Die Revision regelt auch die Zuständigkeit für gerichtlich bewilligte Räumungen von Liegenschaften neu. Künftig sind kantonal einheitlich die Regierungsstatthalter dafür zuständig. In diesem Zusammenhang sagte Samuel Leuenberger (BDP/Trubschachen) am Dienstag im Grossen Rat, der Kanton Bern müsse aufpassen, seinen Statthaltern nicht zu viele Aufgaben zu übertragen. Ob für die Statthalterämter zusätzliche Ressourcen vorgesehen seien? Das sei nicht der Fall, sagte der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus. Es sei möglich, sagte er weiter, dass bei Hausräumungen die Gemeinden versucht sein könnten, künftig Aufgaben den Statthalterämtern zuzuschanzen. |