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Amtsgeheimnis verletzt? Zweites Verfahren wegen toter Wölfin

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg will wissen, wer ein Polizeijournal veröffentlichte.

Darum geht es:

  • Letzte Woche berichtete die Zeitung «La Liberté» über eine Hausdurchsuchung bei einem Freiburger Parlamentarier – es ging um einen Wolfskadaver.
  • Die Zeitung hatte die gefundene Gegenstände aufgelistet und sich dabei auf das Polizeijournal berufen.
  • Nun wird nicht nur untersucht, wer den Wolf getötet hat, sondern auch, wer das Polizeijournal veröffentlichte.

Ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft sagte am Montag der Nachrichtenagentur SDA, dass ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eröffnet worden sei. Es gehe um ein von Amtes wegen verfolgtes Delikt, sagte der Sprecher. Der Anwalt des Betroffenen hat zudem Anzeige erstattet. Der Parlamentarier weist alle Vorwürfe von sich. Es gilt die Unschuldsvermutung

Verstoss gegen Tierschutzgesetz

Die tot gefundene Wölfin wurde Anfang Juni in der Nähe von Jaun gefunden. Sie ist nach bisherigen Vermutungen vergiftet worden. Bis ein Autopsiebericht vorliegt, dürfte es allerdings noch mehrere Wochen dauern. Offen ist auch, ob die Wölfin das Weibchen F13 ist, das zuvor in der Gegend schon gesichtet worden war. Am Ort, an dem der Kadaver der Wölfin lag, waren noch weitere tote Tiere gefunden worden, darunter sechs Füchse und ein Roter Milan. Die Staatsanwaltschaft eröffnete wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz ein Verfahren, gab aber nicht bekannt, gegen wen.

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