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Regional Bezirksrat entscheidet über Rekurse gegen KESB

Wer mit einem Entscheid der neuen Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde nicht einverstanden ist, kann sich beim Bezirksrat dagegen wehren.

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Rekurs gegen KESB (Sonja Schmidmeister, 11.2.2013)
01:10 min
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Entscheide der neuen Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde können angefochten werden. Wer nicht damit einverstanden ist, kann sich beim  Bezirksrat dagegen wehren. Diese Regelung wurde vom Kantonsrat so festgelegt und ist jetzt definitiv. Das Bundesgericht hat nämlich eine Beschwerde gegen diesen Kantonsrats-Entscheid abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte das Bezirksgericht als Rekursinstanz verlangt. Begründung: Der Bezirksrat, das Aufsichtsgremium über die Bezirksgemeinden, sei zu wenig unabhängig. Das Bundesgericht sieht das anders: Der Bezirksrat sei die richtige Rekursinstanz.

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