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Graubünden Abschuss von Jungwölfen künftig möglich

Jungwölfe eines Rudels dürfen ab Mitte Juli unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden. Der Bundesrat hat die Jagdverordnung auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Die Kantone erhalten mehr Kompetenzen beim präventiven Abschuss.

Heute leben laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) in der Schweiz zehn bis fünfzehn Einzelwölfe und ein Rudel am Calanda GR mit acht bis zehn Tieren. Um dem Wolf kurz- und mittelfristig Herr zu werden, hatte das Parlament in der Frühjahrssession den Wolf zum präventiven Abschuss freigegeben, wenn er dem Menschen zu nah kommt. Mit Zustimmung des BAFU kann der Kanton den Bestand regulieren, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels mit Jungtieren mindestens fünfzehn Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden.

Zudem soll der Abschuss von Jungwölfen möglich werden, wenn sich diese regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und aggressiv werden oder zu wenig Scheu zeigen. Um den Schutz der Art zu gewährleisten, wird die Abschussquote im Streifgebiet eines Rudels auf maximal die Hälfte der im betreffenden Jahr geborenen Jungtiere beschränkt.

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