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Bewilligung ja oder nein? Regierung will Bewilligungspflicht bei Spielgruppen prüfen

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Reglementierung für Spiegruppen
aus Regionaljournal Graubünden vom 19.03.2018.
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Miteinander spielen, basteln oder im Wald unterwegs sein: Alleine in Chur gibt es gemäss der Interessensgemeinschaft «Kinder und Familie» 16 Spielgruppen mit solchen Angeboten. Während manche wenige Stunden pro Woche öffnen, bieten andere Spielgruppen die ganze Woche ein Programm.

Luca Tenchio, CVP-Grossrat, hat in einem Vorstoss die Frage aufgeworfen, ob solche Spielgruppen nicht vergleichbar mit Kinderkrippen seien und damit auch eine Bewilligung benötigen, damit die Qualität der Betreuung sichergestellt ist. Heute gibt es laut der Website des Kantons nicht einmal eine Meldepflicht. Tenchio forderte in einem Vorstoss im Parlament, «dass in Zukunft für Spielgruppen mit einem erweiterten Betreuungsangebot eine Bewilligungspflicht statuiert wird».

Fragezeichen bei Spielgruppen auch bei der Regierung

Die Regierung schreibt in der am Montag publizierten Antwort, dass solche Angebote «meist auf wenige Stunden pro Woche» begrenzt seien. Deshalb seien Spielgruppen «gemäss langjähriger Praxis» nicht bewilligungspflichtig.

Fragezeichen gibt es aber offenbar auch bei der Bündner Regierung. So heisst es weiter, sie sei bereit «die Kriterien für die Bewilligungspflicht in den kommenden zwei Jahren zu überprüfen».

Was gesetzlich gilt

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Das Thema Bewilligung für ausserfamiliäre Betreuungsangebote ist schweizweit in der Pflegekinderverordnung (Art. 13) festgelegt. Eine Bewilligung braucht es für eine Spielgruppe, wenn «mehrere Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber zur Betreuung» aufgenommen werden.

Präzisiert wird diese Bestimmung im Bündner Pflegekindergesetz (Art. 14) in Bezug auf die Zahl der Kinder: So braucht es eine Bewilligung, wenn «tags- oder nachtüber gleichzeitig vier oder mehr vorschulpflichtige Kinder betreut werden».

SRF1, Regionaljournal Graubünden und Ostschweiz, 06:32; habs

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