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Graubünden Für Pistenfahrzeuge muss weniger Mineralölsteuer bezahlt werden

Pistenfahrzeuge werden teilweise von der Mineralölsteuer befreit. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dieser Neuerung zugestimmt. Das Parlament will damit den Bergtourismus unterstützen.

Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerrat die Änderung des Mineralölsteuergesetzes gut. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Die Mineralölsteuer werde zur Hälfte zweckgebunden für die Strasse verwendet, hiess es in der Debatte. Pistenfahrzeuge benützten die Strassen aber nicht und seien daher von der Abgabe zu entlasten. Der Bundesrat stellte sich ebenfalls gegen den Vorstoss. Weil das Parlament ihn damit beauftragte, legte er aber eine Gesetzesänderung vor.

Partikelfilter ist nicht Bedingung

Er schlug allerdings vor, jene Fahrzeuge stärker zu begünstigen, die weniger Schadstoffe ausstossen. Davon wollte der Nationalrat nichts wissen. Der parlamentarische Auftrag habe kein Umweltanliegen umfasst, befand die Mehrheit. Der Ständerat ist ihm nun gefolgt. Somit werden auch Pistenfahrzeuge ohne Partikelfilter teilweise von der Mineralölsteuer befreit.

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