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Geschützte Tierart Nirgends werden mehr Graureiher geschossen als in Graubünden

Graureiher sind in der Schweiz geschützt. Aus zwei Gründen dürfen sie dennoch geschossen werden. Wenn sie in einer Fischzucht trotz Schutzmassnahmen immer wieder Fische erbeuten. Oder wenn in einem Gewässer mehr als zehn Prozent der Fische verletzt wurden.

Beide Punkte sind im vergangenen Jahr im Misox erfüllt worden, sagt Hannes Jenny vom Amt für Jagd und Fischerei. «Die Graureiher-Population im Misox nimmt stark zu. Immer wieder fliegen die Vögel aus der Po-Ebene ins Misox.» Von den 49 Reihern wurden 43 wegen der Schäden erlegt. Die übrigen Tiere waren verletzt.

Künftig mehr Mitspracherecht?

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2015 hat das Bundesgericht entschieden: Kantone müssen Graureiher-Abschüsse bewilligen lassen, unter anderem auch vom Vogelschutz. In Graubünden hat man das nicht gemacht, da das eigene Graureiherkonzept älter sei als das Urteil. Man wolle das Konzept aber überarbeiten und sich künftig verstärkt mit dem Vogelschutz austauschen.

Dass Graureiher Schäden verursachen können, sieht man auch beim Schweizer Vogelschutz Birdlife. Präsident Werner Müller hinterfragt die hohen Abschusszahlen in Graubünden dennoch: «Es kann ja nicht sein, dass es in anderen Kantonen keine Probleme gibt.» Dies gerade auch deshalb, weil die Populationen im Mittelland grösser sind als im Berggebiet.

Enstpannter Umgang in Zürich

Die Nachfrage bei der Zürcher Jagdverwaltung zeigt denn auch: Dort scheint man die Sache entspannter anzugehen. «Es kommt schon vor, dass Graureiher in Fischzuchten eindringen. Aber wir haben schon seit Jahren keine mehr geschossen», so Abteilungsleiter Urs Philipp.

Nun soll auch Graubünden seine Praxis ändern, finden die Vogelschützer. In den kommenden Tagen wird man sich mit dem Amt für Jagd und Fischerei deshalb zu einer Aussprache treffen.

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