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Grosser Rat Nur noch drei Mitglieder nötig für Gemeindevorstand

  • Der Gemeindepräsident von Urmein wollte, dass nur noch mindestens drei Mitglieder nötig sind für einen Gemeindevorstand. Die Regierung wollte, dass weiterhin fünf Mitglieder die Regel sind.
  • Die Regierung wehrte sich gegen den Antrag. Regierungsrätin Barbara Janom befürchtete bei drei Mitgliedern eine Machtkonzentration. Ausserdem sei die Meinungsvielfalt in einem Fünfergremium grösser.
  • Diese Bestimmung ist eine Änderung, die mit dem neuen Gemeindegesetz festgeschrieben wird. Weiter schreibt das neue Gesetz nun öffentliche Gemeindeversammlungen vor. Das neue Gemeindegesetz wurde vom Grossen Rat nach anderthalbtägiger Beratung angenommen.

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