Im neuen Personalgesetz soll der Mindestferienanspruch von 20 Tagen auf neu 23 Tage erhöht werden. Der Mutterschaftsurlaub wird um zwei Wochen auf 16 Wochen mit einer Lohnfortzahlung von 100 Prozent ausgebaut. Dies teilt die Bündner Regierung mit.
Der Vaterschaftsurlaub wird neu explizit auf Gesetzesstufe verankert und soll von drei auf fünf Tage erhöht werden.
Kein automatischer Lohnanstieg mehr
Wegen der demographischen Entwicklung und der Finanzierung der Altersvorsorge sollen Mitarbeitende über das ordentliche Rentenalter 65 hinaus bis zum neuen Höchstalter von 67 weiter beschäftigt werden können.
Eine flexible Pensionierung ab Alter 60 bleibt möglich.
Gekappt werden sollen die Automatismen in der Lohnentwicklung, wie die Regierung weiter schreibt.
Massgebend für die Lohnfrage sollen in Zukunft eine ganze Anzahl von Faktoren sein.
Das neue Gesetz soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Im April wird es vom Grossen Rat behandelt.