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Graubünden Streit um das künstlerische Erbe von Matias Spescha

Jahrelang wurde um das künstlerische Vermächtnis des Bündner Bildhauers und Grafikers Matias Spescha gestritten. Nun hat das Bundesgericht einen Schlussstrich gezogen.

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Matias Spescha
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Matias Spescha war einer der bekanntesten und bedeutendsten Schweizer Künstler. Spescha starb im Jahr 2008. Seit dann lagen sich die Erben und die von ihm eingesetzte Betreuerin seines künstlerischen Erbes in den Haaren.

In seinem Testament verfügte der Künstler, dass seine langjährige Vertrauensperson sein künstlerisches Erbe verwalten soll. Es kam zum Zwist mit den Erben darüber, wie das Vermächtnis betreut werden soll.

Letztendlich entzogen Speschas Erben der Frau die Kompetenz über das künstlerische Erbe zu befinden. Sie forderte daraufhin Geld, das ihr aus dem Verkauf von Werken noch zustehe. Das Bündner Kantonsgericht gab ihr recht und sprach ihr rund 85‘000 Franken zu.

Die Erben zogen den Fall weiter vor Bundesgericht. Die Richter in Lausanne kamen aber nun zum gleichen Schluss wie das Kantonsgericht.

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