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Amtliche Todesanzeigen Der Tod wird zum Geheimnis

Der Bund verlangt Diskretion bei der Veröffentlichung amtlicher Todesanzeigen. Gemeinden sollen diese unterlassen. Das Argument für die Änderung: Datenschutz. Aus den amtlichen Meldungen zu Todesfällen würden kommerzielle Datenbanken aufgebaut.

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Auch Tote haben Persönlichkeitsschutz
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 25.01.2018.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 15 Sekunden.

Nun zeigt sich eine unterschiedliche Praxis bei den Gemeinden. Die Stadt St. Gallen verzichtet auf eine Publikation der Todesanzeigen, die umliegenden Gemeinden behalten diese aber bei. Gegen die Haltung der Stadt gibt es jetzt allerdings Opposition: Im Stadtparlament ist ein Vorstoss eingegangen, der die neue Praxis der Stadt hinterfragt.

Angehörige müssen einwilligen

Kernargument der Kritiker: Nicht alle Todesfälle würden von Privaten durch Todesanzeigen in einer Zeitung bekannt gemacht, und zwar aus Kostengründen. Deshalb sei die amtliche Publikation wichtig.

Auf dem Friedhof
Legende: Auch im Umgang mit Personendaten von Verstorbenen verlangt der Bund Sorgfalt. Keystone

Die Haltung des Kanton St. Gallen ist klar: Gemeinden könnten auch weiterhin Todesanzeigen veröffentlichen, bräuchten dazu aber die ausdrückliche Einwilligung der Angehörigen. Eine vergleichbare Haltung hat auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden eingenommen. Die Gemeinden dürfen Todesanzeigen mit Zustimmung der Angehörigen weiter veröffentlichen.

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