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Ostschweiz Bund soll nicht für Biberschäden aufkommen

Der Ständerat will nicht, dass der Bund Biberschäden vergütet. Er hat eine Standesinitiative aus dem Thurgau abgelehnt.

Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel knapp aus mit 20:17 Stimmen. Es sei angesichts der finanziellen Lage des Bundes nicht angebracht, diese neuen Kosten aufzubürden, so die Meinung des Ständerats. Zudem würden Schäden, die Biber an Kulturen oder Bäumen anrichteten, bereits entschädigt.

Dies reiche nicht, so der Thurgauer SVP-Kantonsrat Roland Koch. Denn: Biber richteten auch vermehrt Schäden an Strassen an - und diese vergüte niemand. Nach dem Nein des Ständerats überlegt sich Koch nun, einen entsprechenden Vorstoss im Grossen Rat zu formulieren. Mit dem Ziel, dass der Kanton künftig etwas an Infrastrukturschäden bezahle.

In der Schweiz leben rund 2800 Biber, davon 500 im Thurgau.

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