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Ostschweiz Bundesgericht pfeift Thurgau zurück

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hätte den Kredit für die Sanierung der Museumsräume in der Kartause Ittingen nicht genehmigen dürfen. Das Bundesgericht hat mit drei zu zwei Stimmen entschieden, dass es sich nicht um eine gebundene Ausgabe handelt. Der Kredit muss vors Stimmvolk.

Der Grosse Rat hatte die Sanierungskosten als gebundene Ausgabe in eigener Regie bewilligt. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass es sich um eine neue Ausgabe handelt, die dem Referendum untersteht.

Nicht eingetreten:

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Nicht eingetreten sind die Lausanner Richter auf ein Feststellungsbegehren der Beschwerdeführer. Sie hatten die Feststellung beantragt, dass der Kantonsbeitrag in der Höhe von 11,3 Millionen Franken nicht aus dem Lotteriefonds entnommen werden dürfe. Der Thurgauer Regierungsrat hat noch nicht über den Baubeitrag aus dem Lotteriefonds entschieden.

Das Museum würde nämlich ohne die Erweiterung um die zusätzlichen 700 Quadratmeter nicht saniert. Es handelt sich also nicht um eine zwingende Massnahme für den Erhalt. Zudem hängen die beiden Vorhaben bautechnisch zusammen. Mit der Vergrösserung des Museums soll aus einem regionalen Museum eines von weitreichenderer Bedeutung und Prestige entstehen. Das sei ein neues Projekt und geht über das Bestehende hinaus. Nicht zuletzt seien Sanierung und Erweiterung auch politisch miteinander verhängt.

Regierungsrat nimmt Entscheid zur Kenntnis

Der Thurgauer Regierungsrat wartet nun die schriftliche Begründung des Urteils ab um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Für die künftige Entwicklung des Kunstmuseums bestehe Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf, schreibt der Thurgauer Regierungsrat in einer Mitteilung. Es gelte nun, diese Entwicklungsziele mit dem Bundesgerichtsurteil in Einklang zu bringen.

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