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Ostschweiz Bussen für verlängerte Schulferien

Manchen Eltern sind die Schulferien ihrer Kinder zu kurz. Wollen sie früher verreisen oder später zurückkehren, müssen sie bei der Schulgemeinde ein Gesuch einreichen. Wird ihr Gesuch abgelehnt und sie verreisen trotzdem frühzeitig, dann kann sie das teuer zu stehen kommen.

Für die Verlängerung der Ferien brauche es eine klare Begründung, sagt Rolf Rimensberger, Leiter des Amtes für Volksschule des Kantons St. Gallen. Dass der Flug unter der Woche beispielsweise günstiger sei, reiche nicht aus.

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Graubünden büsst mit bis zu 5'000 Franken (04.04.2014)
03:08 min
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Das Gesuch müssen Eltern bei der entsprechenden Schulgemeinde stellen. Diese entscheidet dann darüber und gibt den Eltern die Erlaubnis früher in die Ferien zu verreisen oder eben nicht. Widersetzen sich die Eltern dem Entscheid der Schulgemeinde, so droht eine Busse.

5'000 Franken Busse

200 bis 500 Franke hoch kann diese Busse im Kanton Appenzell Innerrhoden sein und im Kanton St. Gallen bis zu 1'000 Franken. Wer sich im Kanton Graubünden nicht an die Schulferien hält, kann sogar mit bis zu 5'000 Franken gebüsst werden. Im Kanton Thurgau bestimmen die Schulgemeinden selber über die Höhe der Busse.

Jokertage

Die Mehrheit der Eltern sei kooperativ und mache keinen Druck. Knurrend würden sie die Absage akzeptieren, sagt Paul Engi, stellvertretender Leiter des Amtes für Volksschulen des Kantons Graubünden gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz». Natürlich würden auch Bussen ausgesprochen, es seien aber Einzelfälle.

Mit den Jokertagen kommen die Kantone den Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern entgegen. Ohne eine Begründung kann ein Schüler während eines halben Tages abwesend sein. In St. Gallen und in Innerrhoden gibt es pro Schuljahr zwei dieser Jokertage, in Ausserrhoden vier und in Graubünden sechs.

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