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Ostschweiz Der Kantönligeist beim Strafvollzug

Der Strafvollzug ist Sache der Kantone. Deshalb wird der Vollzug von Strafen und Massnahmen nicht einheitlich geregelt. Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch möchte dies ändern und eidgenössische Strafvollzugsregeln einführen, die Kantone sind dagegen.

Straftäter werden in der Schweiz nicht überall gleich behandelt. Wer in der Westschweiz ins Gefängnis muss, wird weniger hart behandelt als in der Ostschweiz. So unterscheiden sich beispielsweise die Urlaubsregelungen in der Westschweiz von den Regelungen in der Ostschweiz, und auch bei der Einschätzung von gefährlichen Straftätern geht man uneinheitlich vor. Die unterschiedlichen Regelungen stossen schon länger auf Kritik. Der Zürcher SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch fordert deshalb einheitliche Regelungen für gefährliche Straftäter.

Bundesrat prüft Lösung

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Kantone gegen nationale Lösung
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Eidgenössische Strafvollzugsregeln seien nicht nötig, findet hingegen Paul Signer, Vorsteher des Departements Sicherheit und Justiz des Kantons Appenzell Ausserrhoden und Interims-Präsident des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats. In der Ostschweiz arbeite man schon nach dem Modell des risikoorientierten Strafvollzugs.

Derzeit prüft der Bundesrat, ob eine eidgenössische Lösung Sinn machen würde. In einer Antwort auf einen politischen Vorstoss lässt der Bundesrat aber durchblicken, dass er wenig von einer Vereinheitlichung hält.

Von Zürich bis St. Gallen

Im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat sind die Kantone St. Gallen, Thurgau, Glarus, Schaffhausen, Graubünden, Zürich sowie beide Appenzell beteiligt. Je nach Risiko werden Straftäter innerhalb des Konkordats den Gefängnissen zugeteilt. Ein gefährlicher Mörder aus St. Gallen kommt beispielsweise in die geschlossene Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf (ZH), ein ungefährlicher Bankräuber aus Zürich dürfte die Haftstrafe in der Strafanstalt Saxerriet in Salez (SG) verbüssen. Für die Kosten des Vollzugs muss der jeweilige Wohnkanton aufkommen.

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