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Ostschweiz Die Pizza über die Grenze müssen Sie jetzt selber holen

Pizza-Lieferungen aus Deutschland ins Schweizer Grenzgebiet müssen am Zoll künftig wieder ordnungsgemäss angemeldet werden. Die Oberzolldirektion in Bern hat dem einige Zeit geduldeten kleinen Pizza-Grenzverkehr den Riegel geschoben.

Pizzen, und mit ihnen andere zubereitete Nahrungsmittel wie Kebab, Thai-Food oder Sushi, die von Deutschland in die Schweiz geliefert werden, müssen laut Gesetz am Zoll als Handelsware deklariert werden.

Der Schweizer Zoll drückte allerdings in letzter Zeit beide Augen zu und liess die deutschen Pizzakuriere ihre Ware ohne Papierkrieg in die Schweiz einführen. Dies führte dazu, dass sich deutsche Unternehmen in Grenznähe zum Teil spezifisch auf Schweizer Kundschaft ausrichteten.

Schweizer Liefernaten benachteiligt

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Kein Lieferservice über die Grenze (9.1.2015)
01:18 min
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Nach monatelangen Gesprächen mit der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) schob die Eidgenössische Zollverwaltung dem sogenannten kleinen "Pizza-Grenzverkehr" aus Deutschland nun allerdings den Riegel. Mit ein Grund sei die Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Schweizer Anbietern.

Die IHK wurde entsprechend informiert, wie die Oberzolldirektion am Freitag bestätigte. Die IHK Hochrhein-Bodensee zeigte sich in einer Mitteilung über den Schweizer Entscheid enttäuscht. Da die grösste Nachfrage nach Pizza-Bestellungen am Abend bestehe, also ausserhalb der Öffnungszeiten des Zollamts, komme die Praxis einem Exportverbot gleich.

Selber holen kein Problem

Die IHK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Schweizer Kunden ihre Pizza auf der deutschen Seite zu jeder Tages- und Nachtzeit abholen können. Wer in Deutschland gekaufte Pizzen privat in die Schweiz mitnimmt, kommt mit Privatware über die Grenze und muss diese bis zu einer bestimmten Menge nicht anmelden.

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