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Kopftuchverbot unzulässig
Aus Schweiz aktuell vom 11.12.2015.
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Ostschweiz Die Reaktionen zum Kopftuchurteil

Ein muslimisches Mädchen aus St. Margrethen darf weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule. Das Bundesgericht hat das Verbot für unzulässig erklärt. So beurteilen der Vater des Mädchens, die St. Galler Regierung und der Präsident der St. Galler Schulträger das Urteil.

Emir Tahirovic, Vater des muslimischen Mädchens: «Wir freuen uns riesig über diesen Entscheid. Es ist ein grosser Schritt. Dieser Entscheid nimmt den kriminellen Organisationen wie ISIS den Wind aus den Segeln. So haben diese Organisationen kein Grund gegen die Schweiz zu hetzen. Ich bin froh über das Urteil. Wir haben diesen Kampf gewonnen, doch es wird noch weitere geben. Mich stört, dass meine Tochter an die Weihnachtsfeier muss.»

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Alle sind froh über Klärung der Situation
01:58 min
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Stefan Kölliker, St. Galler Regierungsrat: «Wir sind froh hat das Bundesgericht endlich entschieden. Diese Frage hat uns nun schon seit Jahren beschäftigt.

Wir hatten vier Fälle, in denen es immer wieder zu Konflikten kam.

Wir sind gespannt auf die schriftliche Begründung, weil auch die Bundesrichter den Fall kontrovers diskutierten. Ich bin froh über die Entscheidung, persönlich bin ich aber anderer Meinung. Trotzdem haben wir einen Entscheid an dem wir uns in Zukunft orientieren können. Wir können nun in den nächsten Monaten die hängigen Motionen zu diesem Thema beantworten. Diese fordern auf der Stufe Volksschulgesetz eine einheitliche Regelung für den ganzen Kanton, wie wir das machen wissen wir aber zurzeit noch nicht».

Thomas Rüegg, Präsident der St. Galler Schulpräsidenten: «Ich bin froh, dass das Gericht entschieden hat und nun Klarheit herrscht. Ich bin auch froh, dass das Urteil in diese Richtung gefällt wurde. Wenn Gesellschaft, Politik und Religion sich streiten, dann ist das nicht förderlich für Lehrende und Lernende.»

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